Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DS-GVO Stand: 12/2018
Die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz sollen den Vereinsmitgliedern einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten aus dem Mitgliedsverhältnis ermöglichen. | |
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann sich jedes Vereinsmitglied wenden? | Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. A) DS-GVO ist:
Obst- und Gartenbauverein Königsbach e.V. Auf der Höhe 49 75181 Pforzheim-Eutingen Tel.: 07231/560375 E-Mail: leonhard-guenter@web.de
Sprecher des Vorstandes: Günter Leonhard
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Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht benannt, da dies aufgrund der geringen Anzahl der mit personenbezogenen Daten betrauten Personen nicht erforderlich ist. | |
2. Welche Quellen und Daten nutzt der Verein? | Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die der Verein im Rahmen der Angaben im Antrag auf Mitgliedschaft (Beitrittserklärung) erhalten hat.
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Kategorien personenbezogener Daten/ Art der Daten | Personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien (Name, Adresse) und weitere Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Bankverbindungsdaten, Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten des Vereins (z.B. Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen, Fortbildungen), Fotos mit vorheriger mündlicher Einwilligung.
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3. Wofür verarbeitet der Verein diese Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage? | Der Verein verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 DS-GVO) und der in der Beitrittserklärung erteilten Einwilligung zur Erfüllung des Mitgliedsvertrags und sonstiger berechtigter Interessen des Vereins (Mitgliederverwaltung, Vereinsfinanzierung, Außendarstellung und Eigenwerbung). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem Maßnahmen zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten.
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4. Wer bekommt die Daten der Vereinsmitglieder?
| Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Funktionsträger personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung der Mitgliedschaft oder von gesetzlichen Pflichten benötigen. Der Verein gibt keine Aufträge zur Verarbeitung personenbezogener Daten an Dritte weiter. Die Dachverbände (Kreis- und Bezirksebene) erhalten nur summarische und keine personenspezifischen Daten z.B. zur Berechnung der satzungsgemäßen Umlagen und für allgemeine statistische Zwecke. Ausgenommen hiervon sind die Mitglieder des Vorstands einschließlich der Beiräte und Ehrenvorsitzenden.
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5. Wie lange werden diese Daten gespeichert?
| Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert der Verein personenbezogene Daten für die Dauer der Mitgliedschaft. Löschfristen:
· Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) werden 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft im Verein gelöscht. · Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Adresse, Kontonummern) werden nach 10 Jahren gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist). · Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
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6. Werden Daten in ein Drittland übermittelt?
| Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums -EWR) findet grundsätzlich nicht statt.
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7. Welche Datenschutzrechte hat jedermann nach der EU-Datenschutz-Grund-Verordnung?
| Jede betroffene Person hat gemäß Art. 15 ff. DS-GRVO das Recht auf: · Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten · Berichtigung unrichtiger Angaben · Löschung ganz oder in Teilen · Einschränkung der Verarbeitung · Widerspruch gegen die Verarbeitung · Datenübertragbarkeit
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit B-W Königstraße 10a, 70173 Stuttgart Tel.: 0711/615541-0, E-Mail: postelle@lfdi.bwl.de
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8. Besteht für das Vereinsmitglied eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
| Im Rahmen der Mitgliedschaft müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Verein gesetzlich oder durch Satzungen verpflichtet ist. Diese Daten werden im Aufnahmeantrag (Beitrittserklärung) erhoben. Ohne die Angabe dieser Daten wird in der Regel die Aufnahme als Mitglied nicht möglich sein.
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9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
| Der Verein nutzt keine automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung einer Mitgliedschaft.
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10. Hinweis | Eine formale Datenschutz-Folgeabschätzung wurde nicht durchgeführt, da nur von einem geringen Risiko bei der Datenverarbeitung im Verein ausgegangen wird.
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